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   OLG Jena, 22.03.2005 - 8 U 318/04   

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OLG Jena, 22.03.2005 - 8 U 318/04 (https://dejure.org/2005,1679)
OLG Jena, Entscheidung vom 22.03.2005 - 8 U 318/04 (https://dejure.org/2005,1679)
OLG Jena, Entscheidung vom 22. März 2005 - 8 U 318/04 (https://dejure.org/2005,1679)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • baurecht-ges.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 8 Nr. 1 § 2 Nr. 5
    Anpassung der Leistungszeit bei Verlängerung der Bindefrist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftraggeber trägt Vergabeverfahrensrisiko!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabeverfahrensrisiko beim Auftraggeber! (IBR 2005, 462)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1154 (Ls.)
  • NZBau 2005, 341
  • BauR 2005, 1161
  • BauR 2005, 1367 (Ls.)
  • ZfBR 2005, 725 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (23)

  • LG Erfurt, 11.03.2004 - 7 O 354/03

    Bauzeitverschiebung durch Vergabeverfahren: Mehrvergütungsanspruch!

    Auszug aus OLG Jena, 22.03.2005 - 8 U 318/04
    7 O 354/03, die Klägerin zu verurteilen, an sie einen Betrag in Höhe von 8.880.946,97 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.12.2003 zu zahlen.

    Unter Abänderung des am 11.03.2004 verkündeten Urteils des Landgerichts Erfurt, Az.: 7 O 354/03, die Klage abzuweisen.

    Das am 11.03.2004 verkündete Urteil des Landgerichts Erfurt, Az.: 7 O 354/03, aufzuheben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückzuverweisen.

  • BGH, 28.10.1999 - VII ZR 393/98

    Vertragstreues Verhaltes beim VOB/B -Vertrag

    Auszug aus OLG Jena, 22.03.2005 - 8 U 318/04
    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass unter solche Anordnungen im Sinne des § 2 Nr. 5 VOB/B auch Anordnungen zur Änderung der vorgesehenen Bauzeit fallen (BGH NJW 2000, 807 ; OLG Düsseldorf BauR 1996, 115 und 706; Keldungs in Ingenstau/Korbion, § 2 VOB/B , Rdnr. 230 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind beide Parteien "gehalten, bei Meinungsverschiedenheiten über die Notwendigkeit oder die Art und Weise einer Anpassung im Wege der frühzeitigen Verhandlung eine Klärung und einvernehmliche Lösung zu versuchen" (BGHZ 143, 89).

  • BGH, 24.06.2004 - VII ZR 271/01

    Berechtigung der Kündigung des Auftraggebers wegen Verweigerung einer nicht

    Auszug aus OLG Jena, 22.03.2005 - 8 U 318/04
    Ein Leistungsverweigerungsrecht stünde dem Auftragnehmer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BauR 2004, 1613 ) und der Auffassung von Vygen (BauR 2005, 431) vielmehr nur dann zu, wenn sich der Auftraggeber dem Mehrvergütungsverlangen dem Grunde nach endgültig verweigere.

    Der Bundesgerichtshof hat sich zu der Rechtsproblematik erstmals in einer Entscheidung vom 24.06.2004 (BauR 2004, 1613 ff.) geäußert und - im Rahmen eines obiter dictum - ein Recht des Auftragnehmers angenommen, eine nach § 1 Nr. 4 VOB/B angeordnete zusätzliche Leistung zu verweigern, wenn der Auftraggeber deren zusätzliche Vergütung endgültig verweigere.

  • OLG Düsseldorf, 25.04.1995 - 21 U 192/94

    Mehrvergütungsanspruch bei Verschiebung des Baubeginns

    Auszug aus OLG Jena, 22.03.2005 - 8 U 318/04
    Zu Unrecht habe das Landgericht zur Begründung eines Leistungsverweigerungsrechtes der Klägerin das Urteil des OLG Düsseldorf vom 25.04.1995 (BauR 1995, 706 ) herangezogen.

    Weiterhin nimmt das OLG Düsseldorf ein Recht des Bauunternehmers an, den Baubeginn zu verweigern, wenn der Bauherr den vereinbarten Baubeginn verschoben hat und eine Preisanpassung für zwischenzeitlich eingetretene Lohn- und Stoffpreiserhöhungen ablehnt (NJW 1995, 3323 f.).

  • BayObLG, 15.07.2002 - Verg 15/02

    Bitte der Vergabestelle um Verlängerung der Zuschlagsfrist - Vertragsinhalt bei

    Auszug aus OLG Jena, 22.03.2005 - 8 U 318/04
    Die beiden bislang mit der Problematik der vergaberechtlichen Bewältigung von Zuschlagsverzögerungen durch ein Vergabenachprüfungsverfahren befassten Obergerichte, nämlich das in vorliegender Sache mit dem (zweiten) Vergabenachprüfungsverfahren befasste OLG Jena (Beschluss vom 28.06.2000, BauR 2000, 1611 ; Anlage K10 / 1319) und das BayObLG (Beschluss vom 15.07.2002, NZBau 2002, 689 ; Anlage K24) gelangen zu dem übereinstimmenden Ergebnis, eine solche Verzögerung habe keinen Einfluss auf das Zustandekommen eines wirksamen Bauvertrages.

    Während zwischen den Vergabesenaten des OLG Jena und des BayObLG (Beschlüsse vom 28.06.2000 und 15.07.2002 aaO) im Ergebnis Übereinstimmung darüber besteht, dass nachprüfungsbedingte Bauzeitverschiebungen und dadurch verursachte Mehrkosten das Zustandekommen des Bauvertrages durch Zuschlagserteilung auf das (ursprüngliche) Angebot unberührt lassen, weichen die Auffassungen zum Einfluss dieser Umstände auf den Vertragsinhalt voneinander ab.

  • OLG Jena, 28.06.2000 - 6 Verg 2/00

    Zuschlagswirksamkeit in der Vergabeprüfung (Hauptsache)

    Auszug aus OLG Jena, 22.03.2005 - 8 U 318/04
    Zur Begründung seiner in BauR 2000, 1611 veröffentlichten Entscheidung führte der Vergabesenat aus, die Nachprüfungsanträge der Klägerin seien unzulässig, weil zwischen den Parteien ein wirksamer Vertrag zustande gekommen und das Vergabeverfahren deshalb beendet sei.

    Die beiden bislang mit der Problematik der vergaberechtlichen Bewältigung von Zuschlagsverzögerungen durch ein Vergabenachprüfungsverfahren befassten Obergerichte, nämlich das in vorliegender Sache mit dem (zweiten) Vergabenachprüfungsverfahren befasste OLG Jena (Beschluss vom 28.06.2000, BauR 2000, 1611 ; Anlage K10 / 1319) und das BayObLG (Beschluss vom 15.07.2002, NZBau 2002, 689 ; Anlage K24) gelangen zu dem übereinstimmenden Ergebnis, eine solche Verzögerung habe keinen Einfluss auf das Zustandekommen eines wirksamen Bauvertrages.

  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Auszug aus OLG Jena, 22.03.2005 - 8 U 318/04
    Die Fälligkeit der Leistung als Voraussetzung des Anspruchsentstehens bleibt daher von einem Leistungsverweigerungsrecht des Schuldners regelmäßig unberührt (BGH NJW 1995, 187 ; 1992, 2160 ).
  • BGH, 23.05.1996 - VII ZR 245/94

    Vergütungsanspruch für zusätzliche Leistungen

    Auszug aus OLG Jena, 22.03.2005 - 8 U 318/04
    Entstehen Meinungsverschiedenheiten über die Art und Weise der Anpassung ist jede Partei gehalten, im Verhandlungswege eine Klärung und einvernehmliche Lösung zu suchen (BGHZ 133, 44, 143, 89).
  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 48/97

    Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach

    Auszug aus OLG Jena, 22.03.2005 - 8 U 318/04
    Zudem dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 26 VOB/A (BGHZ 139, 259 ) die Teilnehmer einer öffentlichen Ausschreibung regelmäßig darauf vertrauen, dass sie eine realistische Chance auf eine Amortisation ihrer oft erheblichen Aufwendungen zur Ausarbeitung eines sorgfältig kalkulierten Angebots haben.
  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 73/98

    Inhaltskontrolle einer Vertragsstrafenregelung; Berufung auf fehlendes

    Auszug aus OLG Jena, 22.03.2005 - 8 U 318/04
    Auch wenn § 5 Nr. 4 VOB/B seinem Wortlaut nach lediglich für den vorliegend nicht einschlägigen Fall des - gemäß § 285 BGB a.F. / 286 Abs. 4 BGB n.F. verschuldensabhängigen - Verzuges des Auftragnehmers mit der Vollendung der Bauausführung ein Verschulden erfordert, kommt auch für den Fall der Verzögerung des Beginns der Ausführung durch den Auftragnehmer eine Kündigung des Auftraggebers nach § 8 Nr. 3 VOB/B nur dann in Betracht, wenn die Verzögerung auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückgeht (BGH BauR 1999, 645 ; OLG Saarbrücken BauR 1998, 110 ).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

  • BGH, 24.07.2003 - VII ZR 218/02

    Rechtsfolgen der Kündigung eines Bauvertrages; Voraussetzungen einer

  • BFH, 09.07.2002 - IX R 57/00

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

  • BGH, 02.10.1997 - VII ZR 44/97

    Ersatz von Fremdnachbesserungskosten im Rahmen eines VOB -Vertrages; Rechtsnatur

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1997 - 7 A 629/95

    Bauordnungsrecht - Berechnung der Abstandfläche bei einer Windenergieanlage

  • OLG Düsseldorf, 27.06.1995 - 21 U 219/94

    Unberechtigte Weigerung des Auftraggebers zur Anpassung der Vergütung des

  • OLG Celle, 04.11.1998 - 14a (6) U 195/97

    Arbeitseinstellung wegen unterbliebener Nachtragsbeauftragung?

  • OLG Celle, 25.10.2001 - 14 U 74/00

    Schadensersatz wegen vorzeitig beendeten Werkvertrags ; Errichtung eines

  • BGH, 10.10.1994 - VIII ZR 295/93

    Geltendmachung der Einrede des nichterfüllten Leasingvertrages

  • OLG Zweibrücken, 20.09.1994 - 8 U 214/93

    Leistungsänderungen: Arbeitseinstellung bis zur Vereinbarung eines neuen Preises?

  • OLG München, 12.03.2003 - 21 U 4945/02

    Auslegung der Optionsvereinbarung in einem gewerblichen Mietvertrag

  • OLG Dresden, 21.11.1997 - 7 U 1905/97

    Kündigung eines VOB-Vertrages aus wichtigem Grund durch Auftraggeber

  • OLG Jena, 22.12.1999 - 6 Verg 3/99

    Vergabeprüfung Leibis (Hauptsache)

  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 213/08

    Auslegung des Zuschlags nach einem verzögerten Vergabeverfahren

    Dass diese Verhandlungen auf der Grundlage des § 2 Nr. 5 VOB/B zu führen sind, entspricht der ganz herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung (Behrendt, BauR 2007, 784, 797; Bitterich, NZBau 2007, 354, 357f; Bornheim/ Badelt, ZfBR 2008, 249, 256; Gröning, BauR 2004, 199, 207; Kapellmann, NZBau 2007, 401, 6f; Würfele, BauR 2005, 1253, 1256f; Franke/Grünhagen in: Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen, VOB-Kommentar, 3. Aufl., § 19 VOB/A Rdn. 26d; Keldungs in: Ingenstau/Korbion, VOB, 16. Aufl., § 2 VOB/B Rdn. 58; Leinemann, Die Vergabe öffentlicher Aufträge, 4. Aufl. Rdn. 594; Planker in: Kapellmann/Messerschmidt, VOB; 2. Aufl., § 19 VOB/A Rdn. 23; Portz in: Ingenstau/Korbion, VOB, 16. Aufl., § 28 VOB/A Rdn. 17; BayObLG, NZBau 2002, 689, 691; OLG Hamm, BauR 2007, 878 = NZBau 2007, 312 = ZfBR 2007, 375; OLG Hamm, BauR 2008, 1622 = NZBau 2008, 508; Thüringer OLG, BauR 2005, 1161 = NZBau 2005, 341 = ZfBR 2005, 725; OLG Celle, BauR 2009, 252).
  • KG, 05.10.2007 - 21 U 52/07

    Bauvertrag: Preisanpassung wegen veränderter Materialkosten, die auf

    Für diesen Interessenkonflikt wegen geänderter Kalkulationsgrundlagen des Bieters bei langer Dauer des Nachprüfungsverfahren werden mehrere Lösungen diskutiert (vgl. aus der Rechtsprechung OLG Jena BauR 2000, 1611; BayObLG NZBau 2002, 689, OLG Jena NZBau 2005, 341; OLG Hamm NZBau 2007, 312; aus der Literatur beispielsweise Diehr ZfBR 2002, 316; Kapellmann NZBau 2003, 1; Putzier/Goede VergabeR 2003, 391; Schlösser ZfBR 2005, 733; Würfele BauR 2005, 1253; Thomas Ax, Vergütungsanpassung trotz vorbehaltsloser Bindefristverlängerung? ibr-online; Bitterich NZBau 2007, 354; Kapellmann NZBau 2007, 401; Weise NJW-Spezial 2007, 261; Behrendt BauR 2007, 784; Kniffka, ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht § 631 Rn. 32 ff.; Keldungs in Ingenstau/Korbion VOB, Kommentar, 16. Aufl. 2007, § 2 Nr. 5 Rn. 55 ff.; Planker in Kapellmann/Messerschmidt, VOB, Kommentar, 2. Aufl. 2007, § 19 VOB/A Rn. 21 ff.; zum Rechtstatsächlichen s. Wanninger, Stolze, Kratzenberg: NZBau 2006, 481).

    Für eine Lösung zugunsten des Bieters spricht, daß grundsätzlich der Ausschreibende die Risiken aus dem Vergabeverfahren trägt (OLG Jena NZBau 2005, 341; Behrendt aaO S. 795; Planker aaO Rn. 23), was beispielsweise darin Ausdruck findet, daß nach § 9 Abs. 2 VOB/A der Auftraggeber dem Bieter keine ungerechtfertigen Wagnisse aufbürden darf und daß nach § 16 Ziff. 1 VOB/A der Auftraggeber erst dann ausschreiben soll, wenn alle Verdingungsunterlagen fertiggestellt sind und wenn innerhalb der angegebenen Fristen mit der Ausführung begonnen werden kann.

    Der in dem Zusammenhang in Rechtsprechung und Literatur herangezogene analog angewendete § 2 Nr. 5 VOB/B (OLG Jena NZBau 2005, 341; BayObLG, NZBau 2002, 689; Diehr ZfBR 2002, 314, 320 f.) regelt einen anderen Fall.

  • OLG Frankfurt, 21.09.2011 - 1 U 154/10

    Kündigung des Bauvertrages wegen unberechtigter Einstellung der Arbeiten

    Gesichert ist, dass der Auftragnehmer ein solches Recht hat, wenn der Auftraggeber die Nachtragsforderung dem Grunde nach zu Unrecht ablehnt (vgl. BGH NZBau 2004, 612, 613; 2008, 437, 440; OLG Brandenburg BauR 2009, 1312, 1314; OLG Düsseldorf BauR 1996, 115, 116; NZBau 2002, 276, 277; OLG Frankfurt OLGR 1999, 78, 80; OLG Jena NZBau 2005, 341, 349; BeckOK VOB/B-Kandel, Edition: 8, Stand: 01.05.2011, § 2 Nr. 5 Rn. 88; Jansen, in: Ganten/Jagenburg/Motzke, VOB/B, 2. Auflage 2008, § 2 Nr. 5 Rn. 79; Kapellmann, a. a. O., Rn 205; Kniffka, in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Auflage 2008, 5.
  • OLG Naumburg, 13.10.2006 - 1 Verg 6/06

    Vergabenachprüfungsverfahren A 38

    Der Zeuge H. hat ergänzend angegeben, dies sei der erste Fall, in dem seit der Entscheidung des Thüringer OLG vom 21. März 2005, 8 U 318/04 "Talsperre Leibis-Lichte" (u.a. NZBau 2005, 341 = BauR 2005, 1161) die Rechtsabteilung rechtzeitig vor der Zuschlagserteilung Kenntnis von einer erheblichen Verzögerung der Auftragsvergabe erlangt habe.

    Auch der Umstand, dass die in den Verdingungsunterlagen vorgesehenen Ausführungsfristen nicht mehr einzuhalten sind, bietet für sich allein genommen keine Rechtfertigung für eine Aufhebung der Ausschreibung (so ausdrücklich BayObLG, Beschluss v. 15. Juli 2002, Verg 15/02 - NZBau 2002, 689 für beides auch Thüringer OLG, Urteil v. 22. März 2005, 8 U 318/04 - NZBau 2005, 341 = BauR 2005, 1161).

  • OLG Naumburg, 13.10.2006 - 1 Verg 7/06

    Vergabenachprüfungsverfahren A 38

    Der Zeuge H. hat ergänzend angegeben, dies sei der erste Fall, in dem seit der Entscheidung des Thüringer OLG vom 21. März 2005, 8 U 318/04 "Talsperre Leibis-Lichte" (u.a. NZBau 2005, 341 = BauR 2005, 1161) die Rechtsabteilung rechtzeitig vor der Zuschlagserteilung Kenntnis von einer erheblichen Verzögerung der Auftragsvergabe erlangt habe.

    Auch der Umstand, dass die in den Verdingungsunterlagen vorgesehenen Ausführungsfristen nicht mehr einzuhalten sind, bietet für sich allein genommen keine Rechtfertigung für eine Aufhebung der Ausschreibung (so ausdrücklich BayObLG, Beschluss v. 15. Juli 2002, Verg 15/02 - NZBau 2002, 689; für beides auch Thüringer OLG, Urteil v. 22. März 2005, 8 U 318/04 - NZBau 2005, 341 = BauR 2005, 1161).

  • OLG Oldenburg, 14.10.2008 - 12 U 76/08

    Bestehen eines Mehrvergütungsanspruchs des Auftragnehmers aufgrund

    Auch in diesem Fall stünde der Klägerin aus einer direkten oder zumindest analogen Anwendung des § 2 Nr. 5 VOB/B ein Mehrvergütungsanspruch zu (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 16. Juni 2008 - 21 U 17/08; OLG Jena IBR 2005, 462; BayObLG NZBau 2002, 689 [BayObLG 15.07.2002 - Verg 15/02] , KG OLGR 2008, 277, 278 jeweils m.w.N.).
  • OLG Celle, 17.06.2009 - 14 U 62/08

    Rechtsnatur der Vorgabe neuer Fertigstellungsfristen nach verzögerter Vergabe

    Das Bestehen einer solchen Kooperationspflicht ist grundsätzlich allgemein anerkannt (OLG Jena BauR 2005, 1161. Diehr, Die Ansprüche des Werkunternehmers gegen den öffentlichen Auftraggeber wegen verzögerten Zuschlages infolge eines von einem Konkurrenten eingeleiteten VergabeNachprüfungsverfahrens, ZfBR 2002, 317).
  • LG Essen, 15.11.2007 - 4 O 168/07

    Mehrvergütung bei verzögertem Zuschlag?

    Insoweit unterscheidet sich der zur Entscheidung anstehende Fall grundlegend von solchen Fällen, in denen der Bauvertrag seinem Inhalt nach auf eine überholte Ausführungszeit gerichtet ist und daher insoweit der Anpassung bedarf (so im Falle von BayObLG, NZBau 2002, 689 ff.; OLG Jena, NZBau 2005, 341 ff.).

    Dies beeinträchtigt die Chancengleichheit der Wettbewerber - vom Sonderfall missbräuchlicher Verzögerung abgesehen - jedoch nicht (so aber OLG Jena, NZBau 2005, 341, 344): Das Risiko der Vergabeverzögerung trifft alle Teilnehmer eines Vergabeverfahrens gleichermaßen; sofern es sich wegen eines durch einen Mitbieter angestrengten Nachprüfungsverfahrens realisiert, ist es dem Vergabeverfahren nach dem Rechtsschutzsystem des GWB sogar immanent.

    Die Verletzung dieses Vertrauens rechtfertigt jedoch nicht die Annahme eines allgemeinen "Vergabeverzögerungsrisikos" in der Sphäre des öffentlichen Auftraggebers (so aber BayObLG, NZBau 2002, 689, 690 f.; OLG Jena, NZBau 2005, 341, 344).

  • OLG Saarbrücken, 13.05.2008 - 4 U 500/07

    Zur Vertragsanpassung eines nach vorangegangenem Vergabeverfahren abgeschlossenen

    Eine beachtliche Meinung vertritt die Auffassung, dass der Interessenausgleich durch Analogie des § 2 Nr. 5 VOB/B gefunden werden kann (OLG Jena, IBR 2005, 462; BayObLG, NZBau 2002, 689; Gröning, BauR 2004, 199, 207 f.; Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen, VOB-Kommentar, 3. Aufl. § 19 VOB/A Rdnr. 26a ff.; aA KG, IBR 2008, 108 = OLGR 2008, 277; Rdnr. 52 [Rdnr. zit nach juris], nicht rechtskräftig: Aktenzeichen BGH: VII 11/08; Keldungs, in: Ingenstau/Korbion, VOB, 16. Aufl., § 2 Nr. 5 Rdnr. 57).

    Die Vertragsparteien seien überdies sowohl nach dem allgemeinen Vertragsrecht als auch dem Vergaberecht zu einer Kooperation über den Vergütungsanspruch verpflichtet (OLG Jena, IBR 2005, 462; Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen, aaO., Rdnr. 26a ff.).

  • OLG Hamm, 26.06.2008 - 21 U 17/08

    Vergabeverfahren: Kostenausgleichsanspruch des Auftragnehmers infolge erst nach

    c) Die Beklagte hat das Angebot der Klägerin mit Schreiben vom 13.02.2006 unverändert angenommen, so dass der Vertrag mit dem Zuschlag ohne Änderungen zu den - möglicherweise überholten - ursprünglichen zeitlichen Festlegungen zustande gekommen ist (so für gleichgelagerte Fälle z.B. auch BayObLG a.a.O.; OLG Jena BauR 2005, 1367; Behrendt a.a.O. S. 794; Putzier/Goede VergabeR 2003, 391; insoweit ähnlich KG BauR 2008, 887).
  • LG Aurich, 20.06.2008 - 3 O 1271/06

    Anspruch auf Mehrvergütung infolge einer Stahlpreiserhöhung während eines

  • KG, 21.01.2011 - 7 U 74/10

    Bauleistungsvertrag: Kooperationspflichtverletzung des Unternehmers gegenüber dem

  • OLG Stuttgart, 24.11.2008 - 10 U 97/08

    Zahlungsklage gegen den öffentlichen Auftraggeber: Erstattung von Mehrkosten

  • OLG Koblenz, 21.04.2020 - 3 U 1895/19

    E-Mail-Fehlermeldung ist kein Zugangsbeweis!

  • LG Berlin, 15.11.2006 - 23 O 148/06

    Bindefristverlängerung und Mehrkosten des Auftragnehmers

  • OLG Naumburg, 02.10.2008 - 1 U 42/08

    Brückenbauwerke

  • OLG Celle, 25.06.2008 - 14 U 14/08

    Die allgemeinen Grundsätze des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) als für die

  • KG, 07.03.2008 - 21 U 150/05

    Anspruch auf Zahlung von Mehrkosten für gegenüber dem schriftlichen Bauvertrag

  • LG Hannover, 20.02.2008 - 11 O 397/05

    Ersatz der Mehrkosten durch Verzögerungen eines Zuschlagsverfahrens im

  • OLG Koblenz, 20.03.2020 - 3 U 1895/19

    E-Mail-Fehlermeldung ist kein Zugangsbeweis!

  • OLG Köln, 18.11.2008 - 15 U 45/08

    Ersatzfähigkeit von durch die verzögerte Erteilung des Zuschlags in einem

  • VK Brandenburg, 30.09.2008 - VK 30/08

    Übertragung des Vergabeverfahrensrisikos auf Bieter ist unzulässig!

  • VK Sachsen-Anhalt, 23.05.2006 - VK 2 LVwA LSA-16/06

    Aufhebung der Ausschreibung aufgrund von Mengenänderungen

  • VK Sachsen-Anhalt, 23.05.2006 - VK 2 LVwA LSA-17/06

    Aufhebung der Ausschreibung aufgrund von Mengenänderungen

  • VK Sachsen, 15.05.2007 - 1/SVK/028-07

    Aufbürdung ungewöhnlichen Wagnisses: Wann muss gerügt werden?

  • LG Köln, 17.07.2007 - 5 O 22/07

    Mehrkosten bei verzögertem Zuschlag?

  • LG Köln, 23.10.2007 - 5 O 22/07

    Anspruch auf Ersatz von Kosten für eine Bauzeitverzögerung; Fehlen eines

  • LG Gera, 16.08.2007 - 4 O 354/06

    Bauzeitverschiebung: Welche Anforderungen an Nachweis der Mehrkosten?

  • LG Potsdam, 26.05.2006 - 1 O 364/05

    VOB-Vertrag: Preisanpassung bei verzögertem Zuschlag im Vergabeverfahren

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